Alle Assyrer/Aramäer, die ihren ursprünglichen Familiennamen wieder herstellen möchten, können dies anhand der zum Download bereit stehenden Formulare beim Standesamt beantragen.

Die Kosten belaufen sich je nach Einkommen und liegen bei Rentnern bei ca. 50 Euro pro Person oder normalen Arbeitnehmern bei etwa 200 Euro. Abhängig ist dies auch von der jeweiligen Stadt. Bei einigen Gemeinden ist es sogar kostenlos oder etwas mehr.

Vor wenigen Jahren wurde das deutsche Namensgesetz (§ 44a Namensänderungsgesetz) so geändert, dass unterdrückte Minderheiten aus der Türkei ihre ursprünglichen Namen annehmen dürfen.

Diese Formulare können nur deutsche Staatsangehörige nutzen. Laut türkischem Recht, ist es immer noch nicht gestattet diese zu ändern.

Die Änderung des Familiennamens beeinflusst nicht die Rechte von Immobilien und Ländereien/Grundstücken in der Türkei. Die Nachweise, dass es sich um die selbe Personen handeln, werden in den deutschen Urkunden nachgewiesen.

Hintergrund: Nach dem Völkermord 1915 in der Türkei, wurde am 02.01.1935 das türkische Namensgesetz erlassen/geändert. Alle verbliebenen Christen mussten nach § 2525 türkische Nachnamen annehmen, damit ihre nationale Identitäten verwischt werden und in Vergessenheit geraten.

Als Verein können wir die Änderungen zu den ursprünglichen Namen nur befürworten, weil man sonst eine falsche türkische Identität belebt!

Wir möchten uns beim verstorbenen Rechtsanwalt Benjamin Be Jallo für sein unermüdlichen Einsatz bis höchster rechtsstaatlicher Instanz bedanken. Ohne ihn und seinen Vorgängern aus Hamburg und Gütersloh, wäre der Gesetzesentwurf nicht vollzogen worden. Aufopferungsvoll kämpfte er viele Jahre für eine richterliche Anerkennung der Namensänderungen. Durch seine Erkrankung durch Krebs wurde er zwischenzeitlich aufgehalten. Nach der folgenden Genesung seiner Krankheit, kämpfte er sich unermüdlich durch jede Instanz bis die Gesetzesänderung vollzogen wurde. Leider verstarb er durch einen Rückfall seiner Krankheit. Sein Lebenswerk ist der Wille jedem Assyrer/Aramäer zu helfen, der seine ursprüngliche Identität sucht und seinen Namen ändern zu lassen. Ohne ihn gäbe es heute nicht den § 44a Namensänderungsgesetz!

Möge seine Seele in Frieden ruhen.

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